4. Einwendung: Gesundheitliche Bedenken
Die Nähe der Freileitung zu unserem Wohngebiet wirft gesundheitliche Bedenken auf, insbesondere in Bezug auf elektromagnetische Felder und Elektrosmog. Auch wenn geltende Grenzwerte eingehalten werden sollen, bleiben Langzeitwirkungen
vornehmlich für Kinder und ältere Menschen wissenschaftlich umstritten.
Vollkommen unberücksichtigt: das Schutzgut Mensch.
Diese Maßnahmen für den Bau der neuen Leitung mit 380 kV und des neuen
Umspannwerks bedeuten erheblich höhere Gesundheitsrisiken durch die geballten
elektrischen und magnetischen Felder für mich als Anwohner (Adresse).
Gesundheitliche Auswirkungen für die an der Trasse wohnenden Menschen finden keine Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan. Das „Schutzgut Mensch“ existiert hier scheinbar überhaupt nicht.
Hochspannungsleitungen stellen durch ihre elektrischen und magnetischen Felder eine Gesundheitsgefahr dar. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft niederfrequente Felder als „möglicherweise krebserregend“ ein. Vorwiegend aus dem Ausland stammende Studien zeigen, dass dauerhafte Exposition gegenüber diesen Magnetfeldern das Risiko für Leukämie bei Kindern erhöhen kann. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist darauf hin, dass die Studienlage unzureichend ist und weitere Forschungen nötig sind. Es gibt zahlreiche Studien, die mögliche Zusammenhänge zwischen niederfrequenten Magnetfeldern und Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und verschiedenen Krebsarten untersuchen. Einige Studien deuten auf einen Zusammenhang hin. Das Risiko, verstärkt für Kinder, kommt von ionisierten Partikeln in der Luft, die vom Wind auch über diese Abstandsgrenzen hinaus verfrachtet werden.
Es gibt keine verbindliche bundesweite Abstandsregelung zur Wohnbebauung (wie z. B. bei Windkraftanlagen in Bayern) – grundsätzlich wäre es erlaubt, direkt unter der neuen Juraleitung Wohngebäude zu errichten! Allein dieser Wahnsinn zeigt, dass die wissenschaftliche Betrachtung zu Schäden für Mensch, Tier und Umwelt bisher nicht Teil der Betrachtung ist. Wir Anwohner werden zu Versuchsobjekten. Damit werden die betroffenen Anwohner in nicht zumutbarer Weise benachteiligt.
Die Strahlenschutzkommission hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und fordert schon seit dem Jahr 2013, dass vor dem Bau neuer Leitungen weitere Studien unter gut kontrollierten Bedingungen stattfinden müssen. Auch die Bundesanstalt für Strahlenschutz hat im Jahr 2017 weitergehende Untersuchungen gestartet. Bis heute liegen keine belastbaren Ergebnisse vor.
Besonders bitter und inakzeptabel ist, dass in unmittelbarer Nähe (Entfernung ca. 350 m) des neuen Umspannwerks Ludersheim und der neuen 380 kV Leitungen direkt rechts neben der Autobahn, direkt links neben der Autobahn, der vor einigen Jahren vom bayerischen Staatsministerium geförderte Winkelhaider-Mehrgenerationenspielplatz liegt. Dieser ist von jungen Familien aus dem Landkreis und darüber hinaus, gut besucht. Hier liegt meines Erachtens eine massive Gesundheitsgefährdung der Kinder - unserer Zukunft vor.
Der BUND Deutschland empfiehlt einen Mindestabstand von 600 m, während 80 m als baubiologisch unbedenklich gelten. Es gibt jedoch kein Gesetz in
Deutschland, das einen Mindestabstand zwischen Hochspannungsleitungen und
Wohngebäuden vorschreibt. Der Landesentwicklungsplan (LEP) in Nordrhein-Westfalen fordert lediglich 200 m Abstand im Außenbereich und 400 m innerhalb von Ortschaften. Diese Abstände sind jedoch nachweislich nicht realisierbar, was dann in der Tat dazu führt, dass der Gesundheitsschutz zugunsten wirtschaftlicher Interessen (wohlgemerkt keine Allgemeinwohlinteressen!) vernachlässigt wird.
Zum Schutz der Bevölkerung vor elektrischen und magnetischen Feldern hat der
Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte festgelegt, die in der 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) verankert sind. Diese Grenzwerte sind im europäischen Vergleich allerdings sehr hoch. In Deutschland liegt der Grenzwert für Magnetfelder bei 100 Mikrotesla (μT), während er in den Niederlanden und Finnland für Bereiche, in denen sich auch Kinder aufhalten, nur 0,4 μT beträgt. In Italien gelten für neue Strominstallationen 3 μT und an Orten, an denen sich Menschen über längere Zeit aufhalten, 10 μT. Die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder sind generell international sehr unterschiedlich. Einige EU-Länder haben deutlich niedrigere Grenzwerte als die Empfehlungen des Rates von 5 kV pro m für elektrische Felder und 100 μT für Magnetfelder. Zum Beispiel sind in Litauen nur 0,5 kV und 20 μT erlaubt, und in den Niederlanden gelten in sensiblen Bereichen nur 0,4 μT. Diese Werte liegen weit unter den in Deutschland geltenden Grenzwerten.
Die 26. Verordnung zum Bundes-Immisionsschutzgesetz (BimSchV/)1/ wurde 2013 novelliert, sie trat am 22.8.2013 in Kraft. Mit dieser Novelle wurde für Niederfrequenzanlagen und Gleichstromanlagen als zusätzliche Vorsorgeanforderung u.a., dass bei Neubau und wesentlicher Änderung der Anlagen die elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik zu minimieren (Minimierungsgebot) sind. Diese Minimierungsanforderungen wurde in der am 4.3.2016 in Kraft getretenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur 26. BimSchVVwV/2/, konkret geregelt.
Ich bitte um Überprüfung im Planfeststellungsverfahren, ob TenneT TSO dies explizit berücksichtigt, geprüft und nachweislich umsetzt.
Diese Stromtrassen-Leitung erzeugt elektrische und magnetische Felder, die biologische Prozesse beeinflussen. Zudem entstehen ionisierte Luftpartikel und
Raumladungswolken, die eingeatmet werden. Die genauen gesundheitlichen
Auswirkungen sind noch nicht vollständig erforscht, daher sind Schutzmaßnahmen wichtig. Ist hier seitens TenneT TSO in irgendeiner Weise eine Berücksichtigung erfolgt? Für mich heißt das, dass ein sehr hohes Risiko auf mich abgewälzt wird. Daraus entsteht für mich die nicht kalkulierbare Gefahr drohender Beeinträchtigungen meiner Gesundheit. Wer verantwortet spätere negative gesundheitliche Folgen aus dem Projekt? Wer kompensiert diese Schäden, die sicherlich auftreten werden?
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